Urteil Eintritt des Berechtigten in bestehende Rechtsverhältnisse
Schlagworte
Eintritt des Berechtigten in bestehende Rechtsverhältnisse; Löschung der Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten
Leitsätze
1. Zu den „bestehenden Rechtsverhältnissen", in die der Berechtigte gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG mit Rückübertragung des Grundstücks eintritt, gehört der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem früheren Verfügungsberechtigten und einem Dritten nicht.
2. Auf Antrag des zufolge Restitution (wieder) als Eigentümer eingetragenen Berechtigten ist eine für den Dritten seinerzeit eingetragene Auflassungsvormerkung bei nachgewiesener Versagung der erforderlichen GVO-Genehmigung im Wege der Grundbuchberichtigung zu löschen.
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