Urteil Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit einer genehmigungspflichtigen Grundstücksveräußerung
Schlagworte
Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit einer genehmigungspflichtigen Grundstücksveräußerung
Leitsatz
Das Genehmigungserfordernis nach § 2 der Grundstücksverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1991 betreffend die Veräußerung im Gebiete der ehemaligen DDR belegener Grundstücke bezieht sich nicht auf die Bewilligung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Der künftige Auflassungsanspruch ist nach § 883 Abs. 1 Satz 2 vormerkungsfähig.
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