Urteil Eintragung in Beschlusssammlung binnen Wochenfrist


Schlagworte

Eintragung in Beschlusssammlung binnen Wochenfrist; Regelverstöße und mangelhafte Führung der Beschlusssammlung

Leitsätze

1. Die Eintragung in die Beschlusssammlung binnen einer Woche ist noch als unverzüglich i. S. d. § 24 Abs. 7 Satz 7 WEG anzusehen.

2. Die mangelhafte Führung der Beschlusssammlung ist nur als Regelbeispiel für die Verwalterabberufung aus wichtigem Grund ausgestaltet und setzt damit eine Gesamtwürdigung seines Fehlverhaltens voraus.

3. In der Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten der WEG-Reform vom 1. Juli 2007 sind Regelverstöße gegen die Führung der Beschlusssammlung als milde einzustufen.

(Leitsätze der Redaktion)

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