Urteil Eintragung der GbR im Grundbuch


Schlagworte

Eintragung der GbR im Grundbuch; Vertretung durch Generalvollmacht eines Gesellschafters

Leitsatz

Für die Eintragung des Erwerbs von Grundstücks- oder Wohnungseigentum einer GbR genügt es, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind. Dabei können sich die Gesellschafter aufgrund von Generalvollmachten durch einen Gesellschafter vertreten lassen.

(Leitsatz der Redaktion)

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