Urteil Eintragung einer mit einer Eigentumswohnung mitveräußerten Gartenfläche als Sondereigentum
Schlagworte
Eintragung einer mit einer Eigentumswohnung mitveräußerten Gartenfläche als Sondereigentum
Leitsätze
1. Das Sondereigentum gemäß § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 1.12.2020 geltenden Fassung kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.
2. Die Hauptsacheeigenschaft der Wohnung bzw. der Räume wird grundsätzlich vermutet, insbesondere bei - wie hier - Verbindung einer Wohnung mit einem Garten.
3. Eine Prüfung durch das Grundbuchamt hat nur bei konkreten anderweitigen Anhaltspunkten zu erfolgen.
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