Urteil Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in Nachbarwohnung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in Nachbarwohnung
Leitsatz
Der Mieter kann dem Vermieter durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, lärmintensive Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten in den Nachbarwohnungen durchzuführen, wenn der Vermieter diese Arbeiten nicht vorher ordnungsgemäß angekündigt hat und die Bauarbeiten auf den Gebrauch und den Besitz der Wohnung des Mieters nachteilig einwirken.
(Leitsatz der Redaktion)
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