Urteil Einstweilige Verfügung des Mieters auf Untersagung der Räumung


Schlagworte

Einstweilige Verfügung des Mieters auf Untersagung der Räumung

Leitsatz

Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.

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