Urteil Einstweilige Verfügung des Mieters auf Unterlassung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen


Schlagworte

Einstweilige Verfügung des Mieters auf Unterlassung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Leitsätze

1. Kündigt der Vermieter Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an und beginnt mit den Arbeiten (hier: Gerüstaufbau), kann der Mieter wegen der zu erwartenden Besitzstörung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken.

2. Da es sich um eine verbotene Eigenmacht des Vermieters handelt, ist nicht zu prüfen, ob der Mieter zur Duldung der Arbeiten materiell verpflichtet ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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