Urteil einstweilige Verfügung
Schlagworte
einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Mangelbeseitigung
Leitsatz
Ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung, die dem Vermieter die Beseitigung des Mangels aufgibt, ist nicht gegeben, wenn der Mieter selbst auch ohne Mahnung zur Mangelbeseitigung berechtigt ist.
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