Urteil Einstweilige Verfügung gegen Betreten des Grundstücks
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen Betreten des Grundstücks
Leitsätze
1. Das Betreten des Nachbargrundstücks gegen den Willen des Besitzers ist auch dann rechtswidrig, wenn Bauarbeiten verhindert werden sollen, die gegen den Baumschutz und behördliche Genehmigungen verstoßen.
2. Das Unterlassungsgebot kann im Wege der einstweiligen Verfügung ausgesprochen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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