Urteil Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Schlagworte
Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Leitsatz
Eine einstweilige Aussetzung einer Zwangsräumung im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist wegen möglicherweise nicht wiedergutzumachender Folgen für Leben und Gesundheit gerechtfertigt, wenn die Verzögerung für den Gläubiger nur kurzfristig ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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