Urteil Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Schlagworte

Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

Eine einstweilige Aussetzung einer Zwangsräumung im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist wegen möglicherweise nicht wiedergutzumachender Folgen für Leben und Gesundheit gerechtfertigt, wenn die Verzögerung für den Gläubiger nur kurzfristig ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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