Urteil Einstufung als Altbau trotz Grundrissveränderung
Schlagworte
Einstufung als Altbau trotz Grundrissveränderung; Mieterhöhung; Kriegsschäden
Leitsatz
Eine Wohnung ist als Altbauwohnung in den Berliner Mietspiegel einzustufen, auch wenn nach dem Zweiten Weltkrieg aus ehemals großen Wohnungen mehrere kleinere Wohnungen gemacht wurden.
(Leitsatz der Redaktion)
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