Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Schlagworte
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Leitsatz
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren setzt voraus, dass der Vollstreckungsschuldner bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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