Urteil Einstellung der Gas- und Stromversorgung wegen Zahlungsrückstands


Schlagworte

Einstellung der Gas- und Stromversorgung wegen Zahlungsrückstands; Liefersperre; Zutritt zur Wohnung

Leitsatz

Das Energieversorgungsunternehmen darf die Gas- und Stromzufuhr des Kunden sperren, wenn dieser seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt. Durch einstweilige Verfügung kann dem Kunden aufgegeben werden, dem Beauftragten des Versorgungsunternehmens Zutritt zu der Wohnung des Kunden zu gewähren und die Einstellung der Energieversorgung zu dulden. Allerdings ist dem Kunden zu gestatten, die Vollziehung der Liefersperre durch Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Schuld abzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)

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