Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Revisionsgericht
Schlagworte
Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Revisionsgericht
Leitsatz
Die Verpflichtung zur Räumung stellt - für sich gesehen - keinen „nicht zu ersetzenden Nachteil“ i.S.d. § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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