Urteil Einsteigen
Schlagworte
Einsteigen; Wohnung; Leiter; Hausfriedensbruch; fristlose Kündigung; Abmahnung; Räumungsfrist
Leitsatz
Steigt ein Mieter nachts über Leitern in die Wohnung einer Mitmieterin gegen deren Willen ein, so ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne Abmahnung begründet; eine Räumungsfrist ist nicht zu gewähren.
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