Urteil Einspruch gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts
Schlagworte
Einspruch gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts; Vergütungsanspruchs aus einem Kraftfahrzeugübernahmevertrag zwischen ehemaligen VeBs; Fälligkeitszinsen
Leitsätze
Ein vor dem Beitritt der DDR zu der Bundesrepublik Deutschland gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts zulässigerweise eingelegter und noch nicht erledigter Einspruch ist nach dem Beitritt als Berufung im Verfahren der Zivilprozeßordnung zu behandeln.
Zur Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit eines Vergütungsanspruchs aus einem im März 1990 zwischen ehemaligen Volkseigenen Betrieben geschlossenen Vertrages über die entgeltliche Übernahme von Kraftfahrzeugen aus dem Bestand des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit.
In Kapitalgesellschaften umgewandelte frühere Volkseigene Betriebe der DDR sind berechtigt, auch für vor dem 1. Juli 1990 begründete Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften ab 1. Juli 1990 gemäß § 352 HGB 5 % Fälligkeitszinsen zu verlangen, soweit ihnen kein anderweitiger höherer Zinsanspruch zusteht.
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