Urteil Einspeisevergütung für Solarstrom
Schlagworte
Einspeisevergütung für Solarstrom; Photovoltaikanlage auf Hühnerstall; Begriff des Gebäudes; Trägergerüst für Solaranlage; Strom aus Photovoltaik; erhöhte Vergütung für eingespeisten Solarstrom
Leitsatz
Photovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.
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