Urteil Einsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe aufgrund des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Schlagworte
Einsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe aufgrund des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Leitsätze
1. Jedermann hat das Recht auf Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.
2. Solange das Schwergewicht der Geschäftstätigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe im Monopolbereich liegt und mit einem deutlich kleineren Wettbewerbsteil verknüpft ist, überwiegt das öffentliche Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse der BSR.
3. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht oder deren Vorlage die Behörde zur Überprüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann oder muß, werden Bestandteil des Genehmigungsvorganges und gelten als von der Genehmigungsbehörde geführt.
4. Gibt die Genehmigungsbehörde Akten oder Aktenteile, die bei Eingang des Antrags auf Einsichtnahme bei der Behörde vorhanden sind, danach zurück, ist sie verpflichtet, die betreffenden Akten wiederzubeschaffen.
(Leitsätze der Redaktion)
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