Urteil Einsichtsrecht
Schlagworte
Einsichtsrecht; Belegeinsicht; Abrechnungsunterlagen; Betriebskostenabrechnung; Datenschutz; informationelle Selbstbestimmung
Leitsatz
Der Vermieter kann dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zur Heizkostenabrechnung des Gebäudes nicht aus Gründen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung der weiteren Nutzer im Gebäude verweigern.
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