Urteil Einschränkung von Beseitigungsansprüchen bei Verursachungsbeteiligung
Schlagworte
Einschränkung von Beseitigungsansprüchen bei Verursachungsbeteiligung
Leitsätze
1. Einem Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von Miteigentümern aus § 1004 BGB kann der Einwand aus § 254 BGB entgegengehalten werden.
2. In diesen Fällen kann die Verurteilung auf Beseitigung durch eine Feststellung zur Kostenbeteiligung des Beseitigungsgläubigers eingeschränkt werden.
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