Urteil Einschränkung des Minderungsrechts auf vom Vermieter verschuldete Mängel
Schlagworte
Einschränkung des Minderungsrechts auf vom Vermieter verschuldete Mängel; Wasserrohrbrüche kein Indiz für schuldhaft unterlassene Leitungssanierung
Leitsätze
1. Eine Vertragsklausel in einem Gewerberaummietvertrag, wonach das Minderungsrecht des Mieters ein Verschulden des Vermieters am Entstehen und der Fortdauer von Mängeln voraussetzt, darüber hinaus zwei Monate vorher anzukündigen ist und der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist wirksam. 2. Mehrere Wasserrohrbrüche lassen nicht ohne weiteres den Schluß zu, daß das gesamte Leitungsnetz sanierungsbedürftig ist, so daß keine schuldhaft unterlassene Sanierung durch den Vermieter vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)
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