Urteil Einsatz von Vermögen (hier: angemessenes Hausgrundstück) für Prozeßkosten
Schlagworte
Einsatz von Vermögen (hier: angemessenes Hausgrundstück) für Prozeßkosten; Familienheim-Privileg geht nicht auf Verkaufserlös über, selbst wenn damit neues Hausgrundstück erworben wird; privilegiertes Vermögen im Rahmen der Prozeßkostenhilfe
Leitsatz
Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozeßkostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozeßkosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i. S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 -, GE 2007, 1242 = FamRZ 2007, 1720).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?