Urteil Einräumung von Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer
Schlagworte
Einräumung von Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer
Leitsatz
Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen.
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