Urteil Einräumung von Bruchteilseigentum im Wege des Durchgriffs auf „weggeschwommene Vermögenswerte”
Schlagworte
Einräumung von Bruchteilseigentum im Wege des Durchgriffs auf „weggeschwommene Vermögenswerte”; Erwerb mit „Mitteln des Unternehmens” nach verfolgungsbedingter Schädigung; GAGFAH
Leitsätze
1. Die Auffassung des BVerwG (Beschluss vom 16. September 2008 BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 - und Urteil vom 2. April 2008 – BVerwG 8 C 7.07 ZOV 2008, 160) in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG sei als Tatbestandsvoraussetzung ein Erwerb von Vermögensgegenständen, die diesem nach der Schädigung zugeflossen sind, „mit Mitteln des Unternehmens" hineinzulesen, ist ebenso verfassungsrechtlich unbedenklich wie die Auffassung, dass „Mittel des Unternehmens" nur solche seien, die im Zeitpunkt der Beteiligungsentziehung vorhanden gewesen seien.
2. Auch die sich daran ausrichtende Auslegung, ob eine qualitative Veränderung der Kapitalgrundlage vorliegt, die einen Zurechnungszusammenhang mit den ursprünglichen Unternehmensmitteln ausschließen soll, und die deren „vollständigen Verbrauch" nicht etwa erst im Fall einer vor der Kapitalveränderung eingetretenen Überschuldung annimmt, findet eine hinreichende Stütze in Sinn und Zweck der Vorschrift.
(Leitsätze der Redaktion)
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