Urteil Einräumung des Alleinbesitzes an Sondereigentumsrecht (hier: Keller)


Schlagworte

Einräumung des Alleinbesitzes an Sondereigentumsrecht (hier: Keller)

Leitsätze

1. Ein Miteigentümer, dem ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche (hier: einem Kellerraum) eingeräumt ist, kann von einem anderen Miteigentümer, der die Fläche zu Unrecht benutzt, gemäß § 985 BGB Einräumung von Alleinbesitz verlangen.

2. Der Anspruch aus § 985 BGB ist dabei gemäß § 902 I BGB unverjährbar, wenn das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung vereinbart wurde.

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