Urteil Einladung
Schlagworte
Einladung; Beschlußgegenstand; Kfz- Stellplatz; Ankauf durch Gemeinschaft
Leitsätze
1. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" können nur Beschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden. Eine Beschlußfassung ist aber darüber hinaus möglich, wenn zusätzlich ein bestimmter Beschlußgegenstand unter diesem Tagesordnungspunkt näher bezeichnet wird.
2. Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, das Sondernutzungsrecht an zwei oberirdischen Kfz-Stellplätzen gegen Bezahlung zu erwerben, um darauf zusätzlich erforderliche Müllbehälter abzustellen, kann den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.
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