Urteil Einkommensteuerbegünstigung


Schlagworte

Einkommensteuerbegünstigung; Betriebsveräußerung; Gewinn durch Veräußerung des Umlaufvermögens

Leitsatz

Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. September 1993 - IV R 30/92 -, BFHE 172, 344, BStBl. II 1994, 105).

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