Urteil Einkommenssteuer
Schlagworte
Einkommenssteuer; Werbungskosten; Veräußerungsaufwendungen für nicht vermietetes Grundstück
Leitsatz
Aufwendungen, die durch die geplante Veräußerung eines bisher vermieteten Grundstücks veranlaßt sind, sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Grundstück tatsächlich nicht veräußert, sondern weiterhin vermietet wird.
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