Urteil Einkommenssteuer
Schlagworte
Einkommenssteuer; Abzugsbetrag für doppelte Haushaltsführung
Leitsatz
Einem Arbeitnehmer, der einen doppelten Haushalt i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt, steht kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG für diese Wohnung zu, wenn er die notwendigen, durch die doppelte Haushaltsführung entstandenen Mehraufwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzieht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat