Urteil Einkommenssteuer
Schlagworte
Einkommenssteuer; Herstellungskosten für Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes
Leitsatz
Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen auch dann keine AfaA, wenn infolge dieser Baumängel noch während der Bauzeit unselbständige Gebäudeteile wieder abgetragen werden. Die Aufwendungen hierfür und für das Neuerstellen der Gebäudeteile sind Herstellungskosten des Gebäudes.
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