Urteil Einkommenssteuer
Schlagworte
Einkommenssteuer; Miteigentumsanteile; Abzugsbetrag; Objektverbrauch
Leitsatz
Wird ein Steuerpflichtiger durch den entgeltlichen Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile innerhalb eines Kalenderjahres Alleineigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, steht ihm ein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zu. Objektverbrauch i. S. des § 10 e Abs. 4 EStG ist durch den ersten Erwerb des Miteigentumsanteils nicht eingetreten.
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