Urteil Einigungsvertrag
Schlagworte
Einigungsvertrag; Verwaltungsakt der DDR; Bestandskraft; Aufhebung; Rücknahme
Leitsatz
Art. 19 Satz 2 Alt. 2 EV verlangt für die Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes der Deutschen Demokratischen Republik nicht, dass die dem Verwaltungsakt widersprechenden Vertragsbestimmungen die Beseitigung rechtsstaatswidriger Zustände zum Ziel haben.
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