Urteil Einheitswerte, Berlin-Ermäßigung


Schlagworte

Einheitswerte, Berlin-Ermäßigung

Leitsatz

Die Änderungen des § 122 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) durch Art. 14 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (StMBG), wonach die Ermächtigung zum Erlaß einer die besonderen Verhältnisse am Grundstücksmarkt für den Grundbesitz in Berlin (West) berücksichtigenden Verordnung nur bis zum 30. Dezember 1993 gilt (§ 122 Abs. 3 Satz 2 BewG n. F.), der Wegfall der Ermäßigung nach § 1 VO zu § 122 Abs. 3 BewG n. F. sowie die Regelung in § 122 Abs. 5 BewG n. F., wonach der Wegfall der Ermäßigung nach § 122 Abs. 3 BewG a. F. einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleichsteht und § 27 BewG insoweit nicht anzuwenden ist, sind verfassungsrechtlich zulässig, sie verletzen insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

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