Urteil Einheitswert für Mietwohngrundstücke
Schlagworte
Einheitswert für Mietwohngrundstücke; Rahmenmiete; Schätzung der Kostenmiete für freifinanzierte Wohnungen
Leitsätze
1. Stehen keine anderen Schätzungsgrundlagen zur Verfügung, darf das FA bei der Aufstellung der sog. Mietspiegel als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde ("Kostenmiete").
2. Bei der Schätzung der "Kostenmiete" für freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 v. H. ausgegangen werden.
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