Urteil Einheitswert
Schlagworte
Einheitswert; Entschädigungszahlung; Hauszinssteuerabgeltungsbetrag; Entschädigungsfond
Leitsatz
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EntschG ist der 1,3fache Einheitswert des nicht restituierbaren Grundstücks an den Entschädigungsfonds ab-zuführen. Eine Hinzurechnung des sog. Hauszinssteuerabgeltungsbetrages (vgl. § 3 Abs. 1 EntschG) kommt hier nicht in Betracht.
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