Urteil Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit für Realkreditvertrag


Schlagworte

Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit für Realkreditvertrag

Leitsätze

1. Wird eine Eigentumswohnung von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft und über einen Vermittler verkauft, muß die finanzierende Bank nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß der Darlehensvertrag auf einem Haustürgeschäft beruht.

2. Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag bilden keine wirtschaftliche Einheit, so daß ein Widerruf des Darlehensvertrages die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht berührt.

3. Eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über die Risiken des finanzierten Geschäfts besteht grundsätzlich nicht; unrichtige Erklärungen des Vermittlers über Steuervorteile, den Wert, den Zustand und die Rentabilität der finanzierten Eigentumswohnung muß die Bank sich nicht zurechnen lassen.

(Leitsätze der Redaktion)

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