Urteil Eingeschränkte spätere Mieterhöhung nach Modernisierung
Schlagworte
Eingeschränkte spätere Mieterhöhung nach Modernisierung
Leitsatz
Hat der Vermieter nach Baumaßnahmen einen Modernisierungszuschlag erhoben, kann bei einem späteren Mieterhöhungsverlangen lediglich der nicht modernisierte Standard bei der Einordnung in den Mietspiegel zugrunde gelegt werden.
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