Urteil Eingeschränkte Befugnis eines Finanzdienstleisters zur Rechtsberatung bei Umschuldung eines Kredites


Schlagworte

Eingeschränkte Befugnis eines Finanzdienstleisters zur Rechtsberatung bei Umschuldung eines Kredites; Kreditkontrolle; Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

Leitsatz

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.

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