Urteil Einfamilienhaus
Schlagworte
Einfamilienhaus; Schönheitsreparaturen; Kellerräume; Gartenpflege; Anstreichen; Wintergarten
Leitsatz
Ohne mietvertragliche Regelung ist der Mieter eines Einfamilienhauses nicht zu Schönheitsreparaturen in den Kellerräumen, zur Gartenpflege und zum Anstreichen des Wintergartens verpflichtet.
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