Urteil Einbringungsvertrag über Grundstück


Schlagworte

Einbringungsvertrag über Grundstück; notarielle Beurkundung; Makler

Leitsätze

1. Wird bei der Begründung einer Gesellschaft ein Gesellschafter verpflichtet, ein Grundstück einzubringen, so bedarf dieser Vertrag der vollständigen Beurkundung.

2. Ist der Makler als Mitgesellschafter Eigentümer eines Grundstücks, so kann er bei dessen Veräußerung nicht zugleich als Makler tätig sein.

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