Urteil Eilantrag gegen Berliner Mietendeckelgesetz


Schlagworte

Eilantrag gegen Berliner Mietendeckelgesetz

Leitsätze

1. Der verfassungsprozessuale Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht vor dessen Verkündung erhoben werden kann, gilt prinzipiell auch für den gegen ein Gesetz gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn effektiver Grundrechtsschutz andernfalls nicht gewährleistet werden könnte.

2. Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor Verkündung eines Gesetzes setzt allerdings voraus, dass der Inhalt des Gesetzes fest- und seine Verkündung unmittelbar bevorstehen. Dafür muss das Gesetzgebungsverfahren vor den gesetzgebenden Organen vollständig abgeschlossen sein.

(Leitsätze der Redaktion)

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