Urteil Eigentumswohnungsverkauf
Schlagworte
Eigentumswohnungsverkauf; Hobbyraum; Rechtsmangel; Verkäuferhaftung; Kaufvertrag
Leitsatz
Erklären die Verkäufer, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.
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