Urteil Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis


Schlagworte

Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis; Zwangsversteigerung, - als Veräußerung; Herausgabeklage, - und Zwangsversteigerung

Leitsätze

a) Zur Darlegungslast sowie zum Beweismaß im Rahmen einer Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.

b) Eine Zwangsversteigerung der streitbefangenen Sache gemäß §§ 817 Abs. 2 ZPO, 90, 55 Abs. 2 ZVG, gegen die der Herausgabekl. nicht als Berechtigter gemäß § 771 ZPO bzw. gemäß § 37 Ziff. 5 ZVG interveniert hat, ist regelmäßig als Veräußerung der streitbefangenen Sache durch ihn anzusehen und eröffnet dem Herausgabebekl. den Einwand des § 265 Abs. 3 ZPO.

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