Urteil Eigentumsvermutung für Besitzer auch bei Vermieterpfandrecht
Schlagworte
Eigentumsvermutung für Besitzer auch bei Vermieterpfandrecht
Leitsatz
Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt auch zugunsten des Pfandgläubigers, der von einem Dritten auf Herausgabe in Anspruch genommen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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