Urteil Eigentumsübergang bei Überlassung des LPG-Grundstücks an neu gegründete LPG


Schlagworte

Eigentumsübergang bei Überlassung des LPG-Grundstücks an neu gegründete LPG

Leitsatz

Hat eine LPG mit anderen LPGs eine rechtlich unselbständige KAP gebildet (hier 1973), dieser LPG-eigene Grundstücke überlassen und wurde aus der KAP im Zusammenwirken mit den übrigen Trägerbetrieben auf der Grundlage entsprechender Vollversammlungsbeschlüsse eine neue LPG (P) gegründet (1979), so ging grundsätzlich auch das Eigentum an den überlassenen Grundstücken auf die LPG (P) über. Für die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene Rechtsvorgängerin der LPG (P) streitet die Rechtsvermutung des § 891 BGB.

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