Urteil Eigentumsstörung


Schlagworte

Eigentumsstörung; Unterlassungsanspruch gegen staatlicher Verwalter; Verfügungsbefugnis des staatlichen Verwalters; Rückwirkung der Grundstücksverkehrgenehmigung; Vertrauensschutz für Verfügungen des früheren staatlichen Verwalters

Leitsätze

1. Eine unberechtigte Verfügung über das Eigentum stellt eine Störung des Eigentums i. S. d. § 1004 Abs. 1 BGB dar.

2. Zur Verfügungsbefugnis des staatlichen Verwalters gemäß § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 3 VermG.

3. Die Erteilung der Grundstücksverkehrgenehmigung gemäß §§ 1, 2 GVVO wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.

4. Der Wegfall der Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters gemäß § 11 a Abs. 1 Satz 1 VermG vor Eintragung des Erwerbers im Grundbuch ist gemäß § 11 Abs. 2 und 4, § 15 Abs. 2 und 3, § 11 a Abs. 1 Satz 3 VermG unschädlich. Diese Vorschriften enthalten eine vorrangige Sonderregelung gegenüber den allgemeinen Bestimmungen der §§ 873, 878 BGB.

5. § 878 BGB findet auch dann - entsprechend - Anwendung, wenn die Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters nach bindender Einigung (§ 873 Abs. 2 BGB) und Einreichung des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers bei dem Grundbuchamt wegfällt.

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