Urteil Eigentumsherausgabeanspruch


Schlagworte

Eigentumsherausgabeanspruch; Unterlassungsanspruch; Verjährung; Miterben; Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung. DDR:ZGB § 475 Nr. 2 Satz 1, § 400 Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.

 Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung.Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.

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