Urteil Eigentumserwerb des vor der Wiedervereinigung eingetragenen Buchberechtigten mangels rechtzeitigen Widerspruchs


Schlagworte

Eigentumserwerb des vor der Wiedervereinigung eingetragenen Buchberechtigten mangels rechtzeitigen Widerspruchs; Buchberechtigter; Eigentumserwerb

Leitsatz

Der vor dem 3. Oktober 1990 eingetragene Buchberechtigte eines Grundstücks in den neuen Bundesländern erwirbt unabhängig von der Art des zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führenden Mangels Eigentum am Grundstück, wenn die Eintragung bis zum Ablauf des 30. September 1998 nicht angegriffen wurde.

(Leitsatz der Redaktion)

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