Urteil Eigentumserwerb des eingetragenen Eigentümers wegen Versäumung der Ausschlussfrist für die Anfechtungsklage des wirklichen Eigentümers gegen die Eintragung
Schlagworte
Eigentumserwerb des eingetragenen Eigentümers wegen Versäumung der Ausschlussfrist für die Anfechtungsklage des wirklichen Eigentümers gegen die Eintragung; Ausschlussfrist; Nutzungsrecht; Waldgrundstück
Leitsätze
1. Ein Grundstück, das vor dem 3. Oktober 1990 als Eigentum des Volkes gebucht worden war, ist nach Art. 237 § 2 EGBGB mit dem Ablauf des 30. September 1998 Eigentum derjenigen Stelle geworden, der es nach den Vorschriften über die Zuordnung ehemaligen Volkseigentums zugefallen wäre, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Eintragung durch den wirklichen Eigentümer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form angegriffen worden ist.
2. Ein Nutzungsrecht an einem derartigen Grundstück erlischt ebenfalls, wenn es nicht vom wirklichen Nutzungsberechtigten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 in einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Weise geltend gemacht worden ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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